Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung

Öffentliche Anhörung im Umweltausschuss

Eine wichtige Grundlage des Verfahrens zur Auswahl eines Standortes zur Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle sind die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen den in verschiedenen Phasen des Verfahrens.

Grundlage hierfür sind wiederum die Sicherheitsanforderungen, die ein Endlager erfüllen muss. Mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde des Bundesumweltministerium (BMU) ermächtigt, Verordnungen zu beiden Themen zu erarbeiten. Hintergrund und Werdegang des vorliegenden Entwurfs sind auf  der Webseite des BMU dargestellt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit führte hierzu eine öffentliche Anhörung durch, zu der auch die TRANSENS-Wissenschaftler Armin Grunwald und Klaus-Jürgen Röhlig als Sachverständige geladen waren.

Eine Aufzeichnung des Parlamentsfernsehens sowie die dazugehörigen Stellungnahmen und Präsentationen sind online verfügbar. Alle Inhalte sind hier einsehbar.