Veröffentlichungen

Neugenehmigung von Zwischenlagern

Julia Mareike Neles, Frank Becker, Thomas Hassel, Thorsten Leusmann, Volker Metz und Isabelle Scharf

 

Die Zwischenlagerung ist mit der Endlagerung eng verzahnt: so lange kein Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente verfügbar ist, muss zwischengelagert werden. Stand heute ist noch nicht absehbar, wie lange die Zwischenlagerung tatsächlich erforderlich sein wird. Durch die diskutierten zeitlichen Verschiebungen im Standortauswahlverfahren würde sie sich um mehrere Generationen verlängern. Die Zwischenlagergenehmigungen sind gemäß § 6 Absatz 5 des Atomgesetzes (AtG) auf 40 Jahre befristet, beginnend mit der Einlagerung des ersten Transport- und Lagerbehälters (TLB). Da dieser Zeitraum nicht abdeckend sein wird, sind neue Genehmigungen erforderlich.
In diesem Bericht befassen sich die Autorinnen und Autoren mit der Fragestellung, welche Aspekte im Hinblick auf neue Genehmigungen der Zwischenlager nach 40 Jahren Betriebszeit bewertet werden müssen. In den Blick nehmen sie die für die Zwischenlagerung verwendeten Behälter, Aspekte des Inventarverhaltens insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zur Endlagerung, Aspekte des Zwischenlagergebäudes und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei einer verlängerten Zwischenlagerung.

 

ISSN (online): 2747-4186

DOI: 10.21268/20241213-0

Transens-Bericht-25

 

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